Harnblasenkrebs ist die zweithäufigste urologische Krebserkrankung und sollte möglichst rasch diagnostiziert und behandelt werden. Leitsymptom ist meistens „Blut im Harn“, eine Hämaturie, die entweder mit freiem Auge sichtbar ist (Makrohämaturie) oder nur durch einen Teststreifen nachgewiesen werden kann (Mikrohämaturie). Wenngleich dafür auch andere gutartige Ursachen in Frage kommen, sollten Sie umgehend einen Urologen aufsuchen, der die richtige Diagnose stellt – auch dann, wenn die Blutung wieder von selbst aufhört.

 

Wird bei der Untersuchung ein Blasentumor festgestellt, erfolgt die Entfernung des Tumors über die Harnröhre (TUR-B, transurethrale Resektion der Blase), was sowohl Diagnostik als auch wesentlicher Bestandteil der Therapie ist.

Oberflächliche Harnblasenkarzinome sind bei sachgemäßer Therapie selten lebensbedrohlich. Leider neigen sie dazu, immer wieder aufzutreten (Rezidive). Dies geschieht bei ca. 70% aller Patienten. Um dieses Risiko zu verringern, wird vorbeugend ein Medikament direkt in die Blase eingebracht und zwar entweder unmittelbar nach der Operation oder – bei Hochrisikotumoren – nach Abheilen der Operationswunde über mehrere Wochen nach einem festgelegten Schema.

Harnblasenkarzinome, die bereits in die Muskulatur der Harnblase eingewachsen sind (ca. 15% aller Fälle), können durch eine alleinige TUR-B nicht geheilt werden. In diesen Fällen ist eine Entfernung der gesamten Harnblase die beste Therapieoption. Die dabei notwendige Harnableitung richtet sich nach dem Tumorstadium und dem Allgemeinzustand der Patienten. Wenn diese Operation nicht möglich ist, sollte zumindest eine Strahlentherapie (meist in Kombination mit einer Chemotherapie) erfolgen. Im Falle von Absiedelungen (Metastasen) stehen Chemo- oder Immuntherapie zur Verfügung, die in Absprache mit Onkologen eingesetzt wird.

Auch zum Thema Blasenkarzinom gibt es eine S3-Leitlinie.

 

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